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   VG Darmstadt - 4 K 1498/10   

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VG Darmstadt - 4 K 1498/10 (https://dejure.org/9999,1040)
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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Dublin-II-Verordnung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Darmstadt, 09.11.2010 - 4 L 1455/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien,

    Auszug aus VG Darmstadt - 4 K 1498/10
    In beiden Verfahren hatten die Kläger wegen ihrer drohenden Rückführungen nach Italien bzw. Malta ergänzend Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt, denen das Gericht mit Beschluss vom 09.11.2010 (im Falle Italien: Aktenzeichen 4 L 1455/10.DA.A) bzw. vom 15.11.2010 (im Falle Malta: Aktenzeichen 4 L 1497/10.DA.A) jeweils stattgegeben hat.
  • VG Darmstadt, 15.11.2010 - 4 L 1497/10
    Auszug aus VG Darmstadt - 4 K 1498/10
    In beiden Verfahren hatten die Kläger wegen ihrer drohenden Rückführungen nach Italien bzw. Malta ergänzend Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt gestellt, denen das Gericht mit Beschluss vom 09.11.2010 (im Falle Italien: Aktenzeichen 4 L 1455/10.DA.A) bzw. vom 15.11.2010 (im Falle Malta: Aktenzeichen 4 L 1497/10.DA.A) jeweils stattgegeben hat.
  • VG Darmstadt - 4 K 1456/10 (anhängig)
    Auszug aus VG Darmstadt - 4 K 1498/10
    In dem für 13:00 Uhr terminierten Verfahren (Aktenzeichen 4 K 1456/10.DA.A) begehrt der Kläger, ein somalischer Staatsangehöriger, dass sein Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland - und nicht in Italien - durchgeführt wird.
  • VG Darmstadt, 15.11.2010 - 4 L 1497/10
    Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung des Antragstellers nach Malta bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren 4 K 1498/10.DA.A (1) vorläufig auszusetzen.

    Die Antragsgegnerin ist hiernach rechtlich gehindert, vor rechtskräftiger Entscheidung des Klageverfahrens 4 K 1498/10.DA.A(1) Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung des Antragstellers nach Malta vorzunehmen oder durch andere vornehmen zu lassen.

  • VG Darmstadt - 4 K 1456/10 (anhängig)
    Gegenstand des für 14:30 Uhr terminierten Verfahrens (Aktenzeichen 4 K 1498/10.DA. A) ist ebenfalls die Frage, ob ein somalischer Staatsangehöriger einen Anspruch auf Durchführung seines Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland hat.
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